Flandrian Notar des Amtes Miselohe


Miselohe umfasste nach dem Mittelalter die damaligen Orte: Opladen, Lützenkirchen, Neukirchen, Steinbüchel, Wiesdorf, Leichlingen, Burscheid, Witzhelden, Schlebusch und Bürrig.
 
Flandrian, Johann, *um 1510 zum Grund Bergisch Neukirchen, um 1570 Notar des Amtes Miselohe, Gutsherr zum Grund, † 1586 zum Grund Berg. Neuk.  Quelle: www.lenz-kemper.de

    1.Adlof *um 1534 zum Grund Bergisch Neukirchen
 
Quelle: Bredt, Johann Victor: Geschichte der Familie Molineus. Marburg 1939, S.80
1551 Im Verzeichnis der freien Dienstreutter und sadelguede des Fürstentums Berg wird Flandrian zu Neukirchen genannt. Der Hof zum Grund wird nicht ausdrücklich genannt, aber wie aus späteren Nachrichten zu schließen ist, muß es sich um das Sattelgut zum Grund handeln. Ein Sattelgut war ein Hof, der von Lehnsabgaben und sonstigen Belastungen befreit war, dessen Besitzer aber mit Pferd und Harnisch Heeresfolge zu leisten hatte. Abgesehen davon, daß der Besitz eines Sattelgutes keinen Adel begründete, waren die Sattelgüter den Adelsgütern ansonsten gleichgestellt. 

11.04.1587 Die "Erben zum Grund" werden erwähnt; das Sattelgut geht über auf den Enkel Johann Flandrian. Demnach dürfte Johann Flandrian d.Ä. etwa 1586 oder Anfang 1587 gestorben sein


Flandrian, Adolf, *um 1534 zum Grund Bergisch Neukirchen, Miseloher Setzmeister, Gerichtsschreiber und Notar, bei seinen Eltern in Bergisch Neukirchen erzogen, Schulbesuche in Düsseldorf und Münster, 1562-1614 Gerichtsschreiber und Notar des Amtes Miselohe, 1564-1583 als Setzmeister des Amtes Miselohe erwähnt, wurde am 24.11.1583 Kölner Neubürger, † um Dezember 1614, S.v. Johann F. °° um 1560 vermutlich eine Hofacker *1535, + 1612 zum Grund, oder/und eine „von den Sülzen“, Quelle: www.lenz-kemper.de

Quelle: Bredt, Johann Victor: Geschichte der Familie Molineus. Marburg 1939:

Notizen zur Person:

Im 19. Jahrhundert war Adolf Flandrians Grabstein noch vorhanden und teilweise lesbar: 1612 d ... Dec. entschlief der ... Adolph Flandrian.
Lebensphasen:
Schule:  lebt(e) in Düsseldorf
Studium:               lebt(e) in Münster
Beruf:     Gutsherr zum Grund.

Adolf Flandrian lebte auf dem von seinem Vater geerbten Gut zum Grund; das Erbe ist allerdings von seinem Vater direkt auf seinen Sohn Johann übergegangen. 1609 erscheint Adolf Flandrian auch als Besitzer des freiadeligen Hofes Unter-Oelbach, der neben dem Hof zum Grund lag. 
Bei einem Zeugenverhör 1602 (HStAD, RKG G Nr. 29, Bd. IV) gab Adolf Flandrian über sich zu Protokoll: Adolph Flandrian, Gerichtsschreiber im Ampt Miseloe. 1. Er sei ungefehr 68 Jahr alt. 2. Sey weltlichen Standes und danke unserem Herrn Gott fur dasjennige, so ehr ihme verlehnet. 3. Wohe ehr wonhaftig und gesessen? Im Kirspel Newkirchen zum Grundt. 5. Ob ehr im Ehestand lebe und was ehr sich ernere? Jae und lebe seiner und seiner Hausfrawen Guetter und Gerichtschreiberamptz. 12. Ob Zeug von Jugend auf sich fromblich und ehrlich gehalten habe? Jae. 13. Bey welchen Leuten Zeug erzogen sey und an was Ortern? Ehr sey im Kirspell Newkirchen bey seinen Eltern erzogen. Ferner hab ehr zu Dusseldorf und Munster studiert.
Beruf:     seit 1555 bis 1612 Gerichtsschreiber des Amtes Miselohe und Notar.
Das Amt des Gerichtsschreibers wurde im Amt Miselohe bei der Einführung der Jülich-Bergischen Landrechts eingeführt. Adolf Flandrian ist als Inhaber dieses Amtes 1562 erstmals bezeugt; vermutlich aber war er der erste Inhaber dieses Amtes von 1555 an. 
Beruf:     seit mindestens 1564 bis mindestens 1583 Setzmeister des Amtes Miselohe.
Als Setzmeister, d.h. als derjenige, der die Veranlagung zur landesherrlichen Steuer durchführte, wird Adolf Flandrian zu Neukirchen genannt in den Jahren 1564, 1568, 1572, 1576, 1579 und 1583. 
Bürgerrecht:         24.11.1583 Bürger in Köln
Konversion:          1609 in Bergisch Neukirchen.
Die Gemeinde Bergisch Neukirchen ist 1609 nach dem Aussterben des alten Herrscherhauses geschlossen zur lutherischen Konfession übergetreten. Das Testament von 1610 läßt erkennen, daß Adolf Flandrian diesen Schritt seiner Gemeinde mitvollzogen hat. 
Testament:           04.08.1610 in Bergisch Neukirchen.

Das Testament des Adolf Flandrian ist in einer Teilabschrift eines späteren Neukirchener Pfarrers erhalten:

In Gottes und der ungetheilten heyligen Dreifaltigkeit Namen. Amen!
Ich Adolf Flandrian Gerichtsschreiber des Ampts Mysenlohe bekenne hiemit und thue kundt Jedermänniglich, nachdem ich mit Fleiss zu Gemüth geführet und betrachtet, wie alle Menschen sterflich, also ich auch dem zeitlichen Todt unterworfen, nichts gewissers als zeitlicher Todt, widderumb nichts ungewissers als die Stunde desselben, damit dann auch das Sterbestündlein zu ersehen und ohne Anordnung meiner Sachen letzten Willens [...]
Zum dritten beger und besetz ich den Hausarmen zu Newenkirchen erblich und ewiglich aus meinem Guedt in der Under Oewelssbach alle Jahrs auf Freitagh zu Ostern nach geendigter Predigh der Passion der Historien des Leidens Christi, zehen Roggen Brode, jeder ad acht Pfund, durch den Inhabern der Under Oewelssbach an der Kirche zu Newenkirchen den Provisoren oder Kirchmeistern daselbst zu lieberen, die welche in Gegenwart einem von meinem Nhamen, item des Pastors und Scheffen den Armen austheilen sollen, alles das mit dem Vorbehalt, dass der Besitzer der Oewelssbach die Rente mit fünff und zwantzich Reichs Thalern ablösen mach, gleichwoll den Armen zur Erbmemorien wieder bedacht, und die Pension, wann die schon mehr Brodh ausbrengen konnte, den Armen wie oben ausgespendet, und die Haubsumme noch Interesse in keine andere Armen renthen vermischet, vielweniger anderswohin gekehrt oder gewandt werden soll.
Finis. Zu wahrer Urkundt hab ich gegenwertich Testament und letzte Willens Verordnung mit eigener Handt geschrieben und underschrieben und mit meinem auffgedrückten Siegel verschlossen. Geschehen zum Grundt im Jahr nach der Geburt unseres Herrn und Heylandes Jhesu Christi Thausent Sechshundert und zehen, am vierten Tagh des Monats Augusti.
Adolphus Flandrian,
Gerichtsschreiber des Ampts Mysenlohe.

    1.Johann  *um 1560 zum Grund, + 1617 ebd. °°NN
    2.Peter *um 1570 zum Grund, 1619 in Köln wohnhaft, 1625 + ebd.
    3.Anna *um 1570 zum Grund, Nichte einer Hofacker, 1°° vor 1597 mit Gereon Geull in Köln, 2.°° vor 1625 mit Christian Nievenheim *um 1570 in Köln, +1625 ebd., Weinhändler in Köln, besitzt Anteile am Gut zum Grund in Neukirchen.
 

Flandrian, Johann, *um 1560, 1585-1613 Rentmeister des Amtes Miselohe, wurde 1591 als Notar erwähnt, † 1613 oder 1617, S.v. Adolf F. °° NN

           
Quelle: Bredt, Johann Victor: Geschichte der Familie Molineus. Marburg 1939:

Als Rentmeister des Amts Miselohe ist Johann Flandrian erwähnt in den Jahren 1585, 1586, 1588, 1591 und 1598.  Es ist aber anzunehmen, daß er das Amt bis zu seinem Tod innehatte.
1588, im Alter von 28 Jahren, wurde Johann Flandrian als Rentmeister des Amts Miselohe von den spanischen Truppen unter dem Befehl Karls von Croy, Herzog von Chimay, entführt. In einer Schadensaufstellung heißt es zum Jahr 1588: 12 Aprilis fält das kriegsvolk zu Upladen, fuhren den Dinger daselbst gefenglich hinweg. Geldheber Miseloh, 13 Aprilis.
1596 bewarb sich Johann Flandrian neben seinem Vater um das Amtes des Dingers im Amt Miselohe.
Beruf:     seit mindestens 1591 bis mindestens 1613 Notar.
25.07.1613 Johann Flandrian wird letztmals als Prodonotarien in einer Akte der Gemeinde Neukirchen erwähnt. 
Beruf:     seit 1591 bis 1605 Setzmeister des Amtes Miselohe.
In den Steuerlisten der Jahre 1591 bis 1605 wird Johann Flandrian anstelle seines Vaters als Setzmeister des Amts Miselohe erwähnt. 
Beruf:     Gutsherr zum Grund.
11.04.1587 Die "Erben zum Grund" werden erwähnt; das Sattelgut ging von Johannes Flandrian d.Ä. direkt auf seinen gleichnamigen Enkel über, der am 29.11.1584 als Inhaber des Hofes zum Grund genannt ist. 
1604 [?] Johann Flandrian wird bescheinigt, daß er 1587, 1596 und 1604 als im Amt Miselohe ansässiger Freier mit Pferd an der Musterung der zum Kriegsdienst verpflichteten teilgenommen habe. Die Bescheinigung besagt welcher gestalt respective die genahmen im Dahl oder zum Grundt, vel sub nomine Flandrian, Sub rubrica der freyen Ampts Miselohe bey musterung der ritterschaft, Lehen Leuth Undt Freyen ao. 1587, ao. 1596 dabey undt mit Wieviel Pferdt erschienen, als attestire, dass in gem. Jahren wie auch ao. 1604 selbige musterung mit einem Pferdt passirt zu sein befunden worden.
Laut Testament des Jacob Wirtz hatte Johann Flandrian diesem sein Gut im Claasbruch verkauft.
Konversion:          1609 in Bergisch Neukirchen.
Als die gesamte Gemeinde Bergisch Neukirchen 1609 die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche aufgab, um zur lutherischen Konfession überzutreten, dürfte auch Johann Flandrian diesen Schritt getan haben.

    1.Heinrich *um 1585 zum Grund, °° Catharina von Polhelm


Flandrian, Heinrich, *um 1585 zum Grund, 1611-1647 Kaiserlicher Gerichtsschreiber und Notar des Amtes Miselohe, zuletzt wohnhaft auf Haus Herscheid, erwirbt um 1620 den Raderhof, zu seinen Besitzungen gehörten auch Haus Herscheid, die Höfe Grund und Unterölbach, Stücke des Hofes Atzlenbach (allesamt in Kirchspiel Bergisch Neukichen), sowie Teile des adligen Sitzes Junkersholz in Leichlingen. † 10.7.1647 und wurde in der Witzheldener Kirche beerdigt. S.v. Johann F. und NN.°° um 1612 Catharina von Polhelm, *um 1590, † nach Sept. 1665 auf Haus Herscheid


Quelle:
Bredt, Johann Victor: Geschichte der Familie Molineus. Marburg 1939:

Notizen zur Person Heinrich Flandrian: Er wurde in der Kirche von Witzhelden in der Gruft beigesetzt. Die Grabplatte im südlichen Seitenschiff der Kirche trägt die Umschrift Herr, nun lässest Du Deinen Diener in Frieden fahren; denn meine Augen haben Deinen Heiland gesehen und folgende Inschrift:
Ao. 1647 den 10. Juli ist der ehrenwerte und wohlgeborne Herr Heinricus Flandrian, 36 Jahre gewesener Gerichtsschreiber des Amts Miselohe, Kayserlicher approbierter und immatriculierter Notarius, Rechtsgelehrter und des adeligen Geschlechts Nesselrode Verwalter selig in Gott entschlafen.
Ao. 16.. den ... ist die edl und vieltugendreiche Frau Catharina von Polhelm, genandt Flandrian, des ehrenfesten Henrici Flandrian eheliche Hausfrau selig in Gott entschlafen.
Entgegen der Inschrift ist Catharina von Polhelm wohl nicht in der Gruft in der Witzheldener Kirche, sondern in Bergisch Neukirchen bestattet worden.HStAD, RKG 4100
Aktenzeichen : N 379/1047
Person : Fkt :Klaeger, (2) Kläger: Johann Mey, Adolph Herbertz und Peter Mey als Schöffen und abgestandener Setzmeister des Kirchspiels Neukirchen (Hzm. Berg, Amt Miselohe), (Bekl.: der Gerichtsschreiber Johann Flandrian und Konsorten)
Sachverhalt : Streitgegenstand: Anspruch auf Bestätigung einer von den Appellanten geforderten Kontribution in Höhe von 843 Rtlr. und 5 Goldgulden, von der die Vorinstanz die Appellaten freigesprochen hatte. Die Appellaten werfen den Appellanten vor, durch den verstorbenen Gerichtsschreiber Flandrian den strittigen Betrag als Kontribution ohne Wissen des Landesherrn und Bewilligung durch die Hofkanzlei erhoben zu haben. Eine eigenmächtige Erhebung sei aber wie die Erhöhung der Abgaben nicht rechtmäßig. Dadurch seien die „armen Unterthanen pessimo exemplo ... ausgemirgelt worden“. Außerdem sei die Appellation an das RKG unzulässig, da die 843 Rtlr. unter den 600 Goldgulden des Privilegium de non appellando lägen.
Prozessart : (5) Prozeßart: Appellationis
Instanz : (6) Instanzen: 1. Jül.–berg. Hofkanzlei Düsseldorf 1647 – 2. RKG 1651 (1647 –1651)
Beweismittel : (7) Beweismittel: Bd. II: Angaben über Steuern und Abgaben in Neukirchen(mehrfach).
Formalbeschreibung : (8) Beschreibung: 2 Bde., 17 cm, 981 Bl.; Bd. I: 9 Bl., lose; Protokoll ohne Eintrag, 4 Aktenstücke; Bd. II: 972 Bl., gebunden; Vorakten, ab Bl. 903 zunehmend stark beschädigt.
Beruf:     seit 1612 bis 1647 Gutsverwalter auf Haus Herscheid.

Heinrich Flandrian war Verwalter der Güter der Herren von Nesselrode und hatte seinen Sitz auf dem von ihm erworbenen Haus Herscheid bei Witzhelden.
Beruf:     seit vor 1617 bis 1647 Gutsherr zum Grund.

Nach dem Tod seines Vaters erbte Heinrich Flandrian den Hof zum Grund; daneben besaß er das Gut Nieder-Oelbach und größere Teile des Sattelgutes Atzelnbach bei Neukirchen sowie Grundstücke im Hahnerfelde und vermutlich Grundstücke aus dem freiadeligen Gut Holtz. Um 1620 erwarb er den Rittersitz Haus Herscheid mit dem Raderhof. 

01.04.1632 Heinrich Flandrian protokolliert im Leichlinger Hofgerichtsprotokollbuch, daß er den Schlebuscher freien Hau in Pfandbesitz hatte und weitere Holzanteile besaß: Den Schlebuscher freyen Haw hab Ich in pfandschafft und auss des S. Herrn Dingers dreyen Hewen einen eigenthümlich an mich erworben; und dess falss heut dato die Blecher und scheidtblecher von Einander zu setzen im Busch beyseins zurückbenennten gewesen, aber biss zu, negsten Gemarken gedingh aussgestelt worden. Anno 1632 den 1 Aprilis. Hendrich Flandrian, Gerichtsschreiber.

1647 Nach dem Tod Heinrich Flandrians blieb Haus Herscheid zunächst im Besitz der Witwe Catharina von Polhelm. Später war ihr Sohn Johann Flandrian dort ansässig; dann wurde dieser Besitz wohl parzelliert und zersplittert. Die Tochter Anna Flandrian erbte das Gut Nieder-Oelbach. Der Hof zum Grund fiel an Catharina Flandrian bzw. deren Kinder mit Peter Molineus. Der Besitz aus dem Rittergut Holtz kam an Catharina und Elisabeth Flandrian.  Gertrud Flandrian schließlich erbte ein von der Abtei Deutz lehenrühriges Gut auf dem Zigwebersberg, das ihr Mann Hermann Wirtz 1661 veräußerte. (HStAK, Abtei Deutz, Hofgerichtsprotokoll Leichlingen, fol. 162r)

03.05.1648 Vor dem Sendgericht Neukirchen streiten Stephan Hamacher zu Höscheid und seeligen Gerichtsschreibers Wittib Catharina von Polhelm wegen eines Weges aus der Unter-Oelbach. 

14.03.1649 Catharina von Polhelm Witwe Flandrian läßt ihren Sohn Johann Flandrian vor dem Sendgericht wegen eines Nußgartens gegen Adolf Wirtz, Müllenmeister, klagen.

27.03.1650 Catharina von Polhelm wiederholt ihre Klage vom 14.3.1649.

26.03.1651 Catharina von Polhelm erneut noch einmal ihre Klage von 1649.

0912.1658 Catharina von Polhelm nimmt für die Kinder des Peter Molineus und ihrer verstorbenen Tochter Catharina Flandrian 450 Reichstaler auf deren Erbanteil am Hof zum Grund auf: Wir Johann Mey zu Patscheid und Adolf Herberts zu Imbach, beide Scheffen des Gerichts Schlebusch thuen kundt, zeugen und bekennen, dass vor uns in eigener Persohnen kommen und erschienen ist die Ehr- und vieltugendsame Catharina von Polhelm, Wittib Flandrians, als Altmutter und natürliche Vormünderin ihrer Tochter Kinder im Bergh mit Petro Molinaeo, ihrem Eithumb ehelich gezilt, und hat vor sich und obg. minderjährige Kinder recognosciret .... Für das von Johann Richartz geliehene Geld setzt Catharina von Polhelm zum Pfand ihrer Enkelkinder bei der kindtlichen Theilung anverfallenes Kindgetheil zum Grundt im Kirchspiel Neukirchen und unter diesem Gerichtszwang gelegen. 

27.09.1660 Catharina von Polhelm läßt die Erbgüter zum Grundt durch den Landmesser Heinrich Burscheid vermessen. Die Messung ergibt eine Größe von 48 Morgen 29 3/4 Ruten. Als Auftraggeber der Vermessung werden genannt: Auf Erfordern der ehr- und tugendreichen Catharinen von Polhelm, nachgelassene Henrichen Flandrians Wittiben, und deren beiden Eithumben Peter Müller im Berg und Wilhelmus Karsch, Elisabeth Flandrians Eheleute anderntheils. Wenige Tage später, am 09.10.1660, verpachteten Catharina von Polhelm, Peter Molineus und Wilhelm Karsch den Hof zum Grund für sechs Jahre an Johann zum Büchel und Maria Flabb. Die Pacht betrug jährlich 58 Reichstaler, zwei junge Hähne, einen Zuckerhut zu Neujahr und 50 Eier zu Ostern.

22.09.1665 Catharina von Polhelm verkauft 19 Morgen Land aus dem Rittergut Holtz im Namen der Kinder ihrer Töchter Catharina und Elisabeth für 815 Reichstaler dem Obristwachtmeister Matthias v. Nagel:

Bekenne ich Ends unterschriebene als natürlich angeborne Vormünderin meiner beiden Töchter Catharinen und Elisabethen Flandrians hinterlassener unmündiger Kinder, dass ich wegen derselben und schwester- und brüderlicher Theilung anerfallenen 19 Morgen Ort lands Deutzer Morgen Massen und Deutzer Morgen Busch, aus dem frey adelichen Gut Holtz herkommende, dem wolgebornen Herrn Obristen Wachtmeister Mathiasen von Nagel, gegen Bezahlung 815 Rthlr. bester Gestalt Rechtens hiemit neben hierbei gehendem Originalen Kaufbrief, Verzich und Masszettel, und darneben, so noch einige Nachrichten negst erforderlich könnten werden, solche null und nichtig seyn und gehalten werden sollen. Uebertrage und thue mich dessfalls Namens meiner beiden Töchter wie obgemelt guter Bezahlung bedanken, und wohlgemelten H. Obristen Wachtmeister von Nagel die Gebühr darob quittieren, ohne Gefahr und Arglist. In Urkund der Wahrheit habe deshalb Quittung eigenhändig neben meinem Eidam Heinrichen May und Sohn Adolpho Flandrian als Gezeugen unterschrieben, so geschehen aufm Haus Herrl dem 22. Monats Septembris anno 1665.
Catharina von Polhelm. W. F. [= Witwe Flandrian]
Henrich May.
Adolphus Flandrian.
Beruf:     Notar.

Eine Zeugenvernehmung über die Pflicht Hildener Hofesleute zur Entrichtung von Fahrzinsen an den Hildener Unterlehnsherrn auf Haus Horst wurde am 15. September 1640 von Heinrich Flandrian: So beschehen zu Herscheid in meines Notarii Behausung in der Herdtkammer ahn der Erden in Gegenwurt der wolgelehrten und erbaren Johannis Flandrian, der Rechten studiosi, und Johannen von Geludder als herzu sonderlich erforderter Zeugen den Nachmittag umbtrint zwei Uhren [...]. In fidem praemissorum pro nota prothocolli salva extensione quatorus opus Henricus Flandrian notarius publicus approbatus una cum praedictis testibus ad hoc specialiter requisitus manu propria subscripti Henricus Flandrian not. 

Als Bevollmächtigter des Lehnsherrn nahm Heinrich Flandrian am 25.11.1644 am Hildener Hofesgericht teil.
Beruf:     seit mindestens 1641 bis 1647 Armenprovisor in Bergisch Neukirchen.

1641 wird Heinrich Flandrian als Armenprovisor in der Neukirchener Kirchenrechnung genannt; noch am 5.5.1647, d.h. kurz vor seinem wohl überraschenden Tod legte Heinrich Flandrian in Neukirchen die Kirchenrechnung vor.
Konversion:          1609 in Bergisch Neukirchen.

Als die gesamte Gemeinde Bergisch Neukirchen 1609 die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche aufgab, um zur lutherischen Konfession überzutreten, dürfte Heinrich Flandrian diesen Schritt zusammen mit seinem Vater und Großvater getan haben.
Notizen zur Person:
Heinrich Flandrian wurde in der Kirche von Witzhelden in der Gruft des Hauses Herscheid beigesetzt. Die Grabplatte im südlichen Seitenschiff der Kirche trägt die Umschrift Herr, nun lässest Du Deinen Diener in Frieden fahren; denn meine Augen haben Deinen Heiland gesehen und folgende Inschrift:
Ao. 1647 den 10. Juli ist der ehrenwerte und wohlgeborne Herr Heinricus Flandrian, 36 Jahre gewesener Gerichtsschreiber des Amts Miselohe, Kayserlicher approbierter und immatriculierter Notarius, Rechtsgelehrter und des adeligen Geschlechts Nesselrode Verwalter selig in Gott entschlafen.
Ao. 16.. den ... ist die edl und vieltugendreiche Frau Catharina von Polhelm, genandt Flandrian, des ehrenfesten Henrici Flandrian eheliche Hausfrau selig in Gott entschlafen.
Entgegen der Inschrift ist Catharina von Polhelm wohl nicht in der Gruft in der Witzheldener Kirche, sondern in Bergisch Neukirchen bestattet worden.


   
Quelle: Stadtarchiv Leichlingen — Uwe Boelken: Familien der evangelisch-lutherischen Gemeinde Witzhelden 1737-1809
    1.Johann *um 1610/1612, † Herscheid vor 1683, °° Catharina Henckels
    2.Catharina *um 1615 bis 1620, † 27.12.1656 in Wermelskirchen, °° Peter der IV Molinaeus, Müller im Berg bei Wermelskirchen
            Kinder von 2.   
1.Catharina im Berge, °° mit Peter Loesen
2.Peter der V im Berge
  
                               
    3.Elisabeth *um 1615 bis 1620, † vor 1656 in Elberfeld, °° Wilhelm Karsch, *1615 in Elberfeld, +1664 ebd.
    4.Anna *um 1620 auf Haus Herscheid, °° Statius Henckels, *1615 in zum Busch zu Solingen, + ebd., S.v. Herbert Henckels und Sybilla
    5.Margaretha *um 1620 auf Haus Herscheid, + in Hitdorf, °° Heinrich May, *1615 in Hitdorf, + ebd.
    6.Gertrud *um 1618, † 1698 in Leichlingen, °° Wirtz, Herrmann,
            Tochter von 6.  Elisabeth Wirtz *1652 in Leichlingen
    7.Wilhelmina *1625 auf Haus Herscheid, † in Neukirchen um 1662/6, 1.°° mit Johann Buschmann * 1620 in Neukirchen, +1658 ebd., 2.°° 1658 mit Johannes Hölzer *1625 in Heddinghofen, Sohn von Nikolaus H. und Sybilla, 1662 + in Berg. Neuk.
    8.Johann Wilhelm *um 1625 auf Haus Herscheid, † nach 1658
    9.Adolf, *um 1630 Notar des AMtes Miselohe, †  3.4.1697 in Bergisch Neukirchen, °° 1657/1658 mit Sybilla Worringen, *1635 in Elberfeld, T.v. Jacob W. und Johanna Heris in Elberfeld + 1691 in Bergisch Neukirchen
 

Flandrian, Johann, *um 1610, Kaiserlicher Gerichtsschreiber und Notar des Amtes Miselohe, Titel: Herr, † vor 1683 in Herscheid Witzhelden, S.v. Heinrich F. und Catharina von Polhelm, °° Catharina Henckels, † 1663, T.v. Herbert H. und Sybilla N.
    1.Herbert † 1661
    2.Gertrud *1656, bei Taufe vertreten durch Mutter „weil sie sehr klein gewesen“, °° 1683 Heinrich Hoppe
    3.Catharina Margaretha *1658, °° 9.8.1677 in Leichlingen Jacob Pickelein
                      Peter Pickelein* um 1678, °°Christina Meis
                             Heinrich *um  1712, °° Anna Berger
                              Anna Maria*23.11.1742 °° Wilhelm Schmitz
                               Margaretha Schmitz, °°Johann Wilhelm Wahlscheid
                                Gottlieb Wahlscheid °° Lisette Pilgram
                                 Emma Mathilde Wahlscheid *1.7.1836 °°August Geraths
 

Quelle: Stadtarchiv Leichlingen — Uwe Boelken
 
 
Weiter Funde zu den Flandrians, unsortiert:
 
http://www.dorfgemeinschaft-biesenbach.com/4.html

Testamente:

1618 Januar 12
Jacob Wirtz zu Heuscheid mit seinem Erbgut zum Claßbruch, das er von Johann Flandrian erkauft mit dem Weg oben vom Nonnebruch, für Tringen, seine Ehefrau und die Kinder, auch für seine Pflegekinder in der Biesenbach, des sel. Pastors Johann Wolfstalls hinterlassene Kinder und für seine Brüder Jan Wirtz zu Pattscheid und Peter Wirtz zu Imbach, zugleich als vormünder seiner Kinder bestellt; Zeugen: Johann Hoffacker, Scheffe am Gericht zu Schlebusch, Johann Wirtz zu Pattscheid und Johann Gosser zu Heuscheid.


http://www.feuerwehr-bergisch-neukirchen.de/lesenswertes/GeschichteBN.html

1583 Im kölnischen religionspolitischen Krieg plündert und brandschatzen Truppen des Grafen Adolf von Neuenahr das Dorf Der Amtmann Wilhelm von Steinen und der Dinger Johann Dreeß vom Amte Miselohe stellen in der Verbindung mir dem Gerichtsschreiber Adolf Flandrian ein Verzeichnis der adeligen Personen samt der Freien und ihrer Güter auf.

17. Jhd. Mitglieder der Familie Flandrian besitzen verschiedene Güter. Sie fördern besonders den Obstanbau.

 
 


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